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Kurzzeitkennzeichen, neue Regelung

Begonnen von Günter, Oktober 08, 2014, 10:29:53 Vormittag

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Günter

Aus aktuellem Anlass hier eine Info der Amicale zum Thema:

Kurzzeit-Kennzeichen Neuregelung - Achtung!

Im Rahmen Sitzung des "Parlamentskreis Automobiles Kulturgut" (PK AMK) im Bundestag Berlin, kam ein Punkt auf die Agenda, der von Relevanz für viele von uns sein wird:

In diesen Tagen hat sich eher still und heimlich aus dem Bundesverkehrsministerium eine Änderung der Regelung von Kurzzeitkennzeichen ("Überführungskennzeichen", früher 04-Kennzeichen bzw. Export Kennzeichen) ergeben. Die "Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften", Beschlußdrucksache 355/14 (B), sieht vor, daß der Zuteilung von Überführungskennzeichen eine Hauptuntersuchung VORWEG gehen muss. Auch muss die FgstNr VORAB in dem Sonderfahrzeugschein eingetragen sein.

Das hat massive Einflüsse auch auf unser Hobby, einige Beispiele aus der Praxis:

· Kennzeichen abholen, Auto Probe fahren oder zur Werkstatt fahren, ohne TÜV zu haben -> nicht mehr möglich

· Kennzeichen abholen, eins oder mehrere Autos anschauen, die man kaufen möchte, Fgst.Nr. händisch in die Papiere vor Ort eintragen, mit dem gekauften Auto nach Hause fahren -> nicht mehr möglich

· Kennzeichen abholen, an Oldtimer-Fahrten, Rallyes, Veranstaltungen etc. mit Fzg. teilnehmen ohne TÜV -> nicht mehr möglich

· Fzg., für das es nie eine Zulassung geben würde (Sonderkarosserie ohne Einzelabnahme, historische Rennwagen mit ehem. Strassenzul. etc.), so bewegen -> nicht mehr möglich

Die Probleme treten natürlich verstärkt dann auch für ältere Fahrzeuge auf - insbesondere kann man bei dieser Regelung davon ausgehen, daß je älter, seltener und komplexer die Fzg. sind, diese so nicht mehr an Veranstaltungen teilnehmen werden und damit aus der Öffentlichkeit verschwinden - neben den Kosten und Aufwand, vllt. für 1-2 Events im Jahr die Prüfung samt aller Formalitäten durchzuführen, bleibt das Problem, ob die Prüfung überhaupt sinnvoll durchgeführt werden kann, wenn z.B. der Bremsenprüfstand entweder die Messung nicht ermöglicht oder keine auswertbaren Ergebnisse bringt.

Die Änderung der Regelung wurde insbesondere aus dem Mißbrauch heraus abgeleitet. Daß dieser Mißbrauch in "Oldtimerkreisen" eher minimalste Bedeutung hat, wurde an dieser Stelle nicht berücksichtigt.

Die Alternativen mit "06er-Händler-Kennzeichen" (nur für Gewerbe) oder "07er-Oldtimer-Wechsel-Kennzeichen" (gilt nur bei Verkauf, nicht bei Ankauf) sind nicht ausreichend.





Einen schönen Gruß von
Günter

gsa80

na sevas !!
die hauen doch alles alles zusammen !
da musst studiert sein, um die schläue zu .................... !
aber bezahlen für erhaltungen darf man schon !!!
wie kann man diese sinnhaftigkeit verstehen ?
da gehöhrte einiges auf der welt schon früher eingezogen........
     danke der supper info !
             haleluja

ChrisGS007

Son Mist,

die haben wohl alle keine Oldtimer oder schrauben selbst.
Das gibt natürlich heftige Probleme mit älteren Autos usw, ,
Die sollten sich mal um andere sachen kümmern, anstatt die Kultur Auto zu beschneiden !
In Holland haben sie ja auch die kFZ Steuern heftig erhöht.
bin unterwegs mit GS Break 76 er orange,
, CX GTI 78 er , CX Prestige 76 er , alle auf 07 er KZ., BX 14 er mein Alltagsauto , BX GTI stillgelegt, meine Nummer ist null171 4923 null93, schwebenden Gruß