Die
Einbauanweisung für den elektrischen Zubehörsatz
im Original, mit handschriftlicher Eintragung
kopiert, falls benötigt.
Behördlicher Stempel und Unterschrift vom
Gutachten sind unkenntlich gemacht, weil es so
nicht verwendet werden darf.
Es soll nur die Richtigkeit der Angaben
dokumentieren.